Einhaltung der geltenden Bestimmungen
Aus aktuellem Anlaß sehen wir uns gezwungen, noch einmal ausdrücklich auf die Einhaltung der geltenen rechtlichen Bestimmungen, sowie der URZ-Benutzungsordnungen und der CSN-Nutzungsordnung hinzuweisen.
In letzter Zeit haben sich vermehrt Organisationen, welche die Wahrung der Eigentumsrechte stellvertretend für die Inhaber wahrnehmen, an das Universitätsrechenzentrum und das CSN-Team gewandt und den …